AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen Selnes Camping

 

 AGB von Selnes Camping, Stranda 51, 7800 Bangsund / Stand 01.05.2023

 

1.Präambel

 

Das Anliegen von Selnes Camping ist es, den Ferien- und Angelgästen eine Ferienunterkunft zu bieten, die den Vorstellungen und Wünschen der Gäste entspricht. Das Ziel ist es, den Gästen einen angenehmen Aufenthalt mit einem hohen Wohlfühlfaktor zu bieten.

Das Leistungsangebot von Selnes Camping ergibt sich aus den Objektbeschreibungen unter

 

                                                www.selnes-camping.com

 

in Verbindung mit der Reisebestätigung auf der Grundlage der Anfrage und des abgegeben und durch den Gast, oder eines von ihm beauftragten Mitreisenden, bestätigen Angebots.

Die von Selnes Camping angebotenen Unterkünfte dienen ausschließlich Wohnzwecken.

Für die Auswahl der Unterkünfte, Belegungszeiträume und Boote nehmen wir uns gern die Zeit der Beratung.

Die Basis unserer Geschäftsbeziehung ist die allgemeine Regel von Treu und Glauben gem. § 242 BGB.

Ungeachtet dessen kommen auch wir nicht ohne verbindliche Regeln aus, die die Basis unser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) sind. Die AGB´s beschreiben, was wir voneinander erwarten.

Mit der verbindlichen Buchung einer Gesamt- oder Teilleistung erkennen Sie unsere AGB´s in ihrer Gesamtheit an. Die nachfolgenden AGB werden im Falle Ihrer verbindlichen Buchung Inhalt unseres Vertrages.

Diese Bestimmungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Selnes Camping.

 

  1. Anmeldung

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Gast und Selens Camping regeln die die gesetzlichen Vorschriften und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Ferienhäusern und Booten.

Jeder Gast von SC erkennt mit der Anmeldung zum Aufenthalt bei SC diese AGB´s an. Für Mitfahrer erkennt der Gast diese AGB´s ebenso an.

Als Anbieter einer Einzelleistung (Ferienhausvermietung, Bootsvermietung) unterliegt SC nicht dem Pauschalreiserecht.

Der Gast schließt durch eine verbindliche Buchung einen Vertrag mit SC über die Vermietung eines Stellplatzes für Wohnmobile, Wohnwagen, Zelte, einer Ferienunterkunft und/oder eines Wasserfahrzeugs, oder eines Liegeplatzes für ein Wasserfahrzeug ab.

Rechte und Pflichten von SC ergeben sich aus dem geschlossenen Mietvertrag, den gesetzlichen Vorschriften und den AGB´s.

Mit seiner Anmeldung bietet der Gast Selnes Camping den Abschluss eines Mietvertrages auf der Basis der Ausschreibung des Ferienobjektes Selnes Camping, der allgemeinen Reiseinformationen, den Beschreibungen unter www.selnes-camping.com und dieser AGB´s verbindlich an. Damit ist diese Anmeldung das Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages mit Selnes Camping.

Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax auf elektronischem Weg oder per E-Mail erfolgen.

 

 

 

  1. Bestätigung

 

Bei elektronischen Buchungen bestätigt Selnes Camping den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden, auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende, wie für seine eigenen Verpflichtungen, einsteht, sofern er nicht ausdrücklich eine entsprechende gegenteilige Erklärung abgegeben hat. Diese Eingangsbestätigung stellt noch nicht die Bestätigung der Annahme der Anmeldung dar. Der Mietvertrag kommt erst mit Annahme der Erklärung des Kunden durch Selnes Camping als Vermieter zustande und bedarf keiner bestimmten Form. Über den Vertragsabschluss wird Selnes Camping den Kunden mit der Buchungsbestätigung auf dauerhaften Datenträger zum Beispiel per E-Mail, per Brief oder Telefax informieren. Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, dem der Anmeldende innerhalb von 5 Tagen widersprechen kann. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots spätestens dann zustande, wenn der Anmeldende/Gast die Anzahlung überwiesen hat.

 

 

  1. Leistungen

 

Welche Leistungen angeboten und vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen unter www.selnes-camping.com und der Buchungsbestätigung. Hierauf Bezug nehmen die Angaben des Angebots und der Reisebestätigung. Sonderwünsche oder mündliche Vereinbarungen werden erst durch die ausdrückliche Bestätigung von Selnes Camping wirksam. Die von Selnes Camping geschuldete Leistung besteht in die Überlassung des gebuchten Mietobjekts in dem Zustand und in der Ausstattung, wie auf der Homepage von Selnes Camping dargestellt, nach Maßgabe aller dortigen Hinweise und  Erläuterungen/ der Objektbeschreibung.

 

  1. Leistungs– und Preisänderungen

 

Änderungen einzelner Leistungen in Abweichung vom vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Selnes Camping nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Selnes Camping wird den Gast/Mieter über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

Es bleibt Selnes Camping vorbehalten, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall einer Änderung der für den Ferienaufenthalt geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung auf den Gesamtpreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Leistung wird Selnes Camping den Gast/Mieter unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reise antritt zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 %, oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Vertragsleistung, ist der Gast/Mieter berechtigt ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten, oder stattdessen das Angebot einer gleichwertigen Leistung zu verlangen, sofern Selnes Camping in der Lage ist, dem Kunden ein solches Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Der Gast/Mieter muss die Rechte unverzüglich nach der Benachrichtigung gegenüber Selnes Camping geltend machen.

 

  1. Nebenkosten

 

Der Rechtsprechung folgend, sind feste Nebenkosten, die auf jeden Fall gezahlt werden müssen, im Reisepreis eingeschlossen. Variable Nebenkosten, die von der Zahl der Reisenden oder vom Verbrauch abhängen (zum Beispiel Strom, Endreinigung) sowie eventuelle zulässige Dienstleistungen werden je nach Leistungsangebot und Inanspruchnahme vom Gast/Mieter gezahlt, soweit sie nicht ausdrücklich über die Objektbeschreibung im Endpreis beinhaltet sind.

 

  1. Mindestaufenthaltsdauer - Preise

 

Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt im Allgemeinen eine Woche, sofern nicht

anderes in der Reisebeschreibung/Buchungsbestätigung angegeben oder vereinbart wurde. In bestimmten Fällen behält sich Selnes Camping das Recht vor, in den Monaten Mai, Juni und September abweichende und über eine Woche hinausgehende Buchungszeiträume zu akzeptieren.

In vereinbarten Einzelfällen kann Selnes Camping die Zahlung einer Aufwandsentschädigungspauschale verlangen, wenn Selnes Camping eine Buchung von weniger als sieben Tagen akzeptiert. Selnes Camping behält sich das Recht vor, dem Kunden mit diesem Betrag zu belasten. Ein Vertrag bei verkürzten Mietzeiten kommt nur zu Stande, wenn über diesen Mehraufwand Einigkeit zwischen dem Gast/Mieter und Selnes Camping besteht. Diese Übereinkunft entsteht stillschweigend, wenn der Gast/Mieter nicht innerhalb sieben Tagen schriftlich widerspricht. Spätestens mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular von Selnes Camping hat der Gast/Mieter das Angebot angenommen. Die Preise verstehen sich pro Mietobjekt/Boot und gebuchten Zeitrahmen. Selnes Camping behält sich das Recht vor, bei bedeutenden Wechselkursschwankungen, jederzeit die auf der Webseite angegebenen Preise anzupassen.

 

  1. Zahlungen, Mietpapiere, Sicherungsschein, Versicherungen

 

Für die Zahlungsfälligkeit der vertraglich vereinbarten Leistungen gilt auf der Basis der AGB´s, dass eine Anzahlung von 20 % des Gesamtreisepreises innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung fällig und zu zahlen ist, wenn ein Vertrag geschlossen wurde und feststeht, dass die Vermietung durchgeführt wird. Die Restzahlung auf den Gesamtpreis ist 56 Tage vor Aufenthaltsbeginn fällig, wenn feststeht, dass die Vermietung durchgeführt wird. Die Zahlung ist unaufgefordert und fristgerecht an Selnes Camping zu leisten. Werden fällige Zahlungen vom Kunden trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist Selnes Camping berechtigt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten. Bei Buchungen, die weniger als 56 Tage vor Beginn der Reise getätigt werden, muss der Kunde den gesamten Reisepreis innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Reisebestätigung an Selnes Camping zahlen.

Da die Vermietung von Ferienhäusern als eine Leistung seit dem 1.7.2018 nicht mehr dem Pauschalreiserecht unterliegt, ist von Selnes Camping keine Insolvenzversicherung vorzuhalten.

Selnes Camping ist nicht verpflichtet, einen Sicherungsschein für eine Leistung an den Gast zu übergeben. Selnes Camping verfügt über die obligatorischen betrieblichen Versicherungen, die zum Betrieb des Ferienobjekts und zur Vermietung von Wasserfahrzeugen vorgeschrieben sind.

Dem Gast/Mieter wird empfohlen in seinem Heimatland eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die die von ihm ggf. zu vertretenden Haftpflichtschäden, insbesondere an den Booten, abdeckt.

 

  1. Zeitliche Festlegungen zur An- und Abreise

 

Wenn in den Buchungsbestätigungen abweichend nichts anderes festgelegt ist, gilt als An- und Abreisetag der Sonnabend.

An diesem, oder jedem anderen An- und Abreisetag gilt:

Abreise spätestens 10:00 Uhr

Anreise frühestens 16:00 – 20:00 Uhr, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Eine Änderung des Datums und/oder der Uhrzeit der Ankunft muss Selnes Camping mindestens sieben Tage vorher mitgeteilt und von Selnes Camping bewilligt sein.

Im Falle einer unvorhersehbaren Verspätung am Ankunftstag ist der Gast verpflichtet, den von Selnes Camping in der Buchungsbestätigung genannten Ansprechpartner anzurufen, um den voraussichtlichen Zeitpunkt des Eintreffens zu besprechen.

 

  1. Ankunft und Anmeldung

 

Bei Ankunft ist der Gast/Mieter gegenüber Selnes Camping verpflichtet, sich durch Vorlage des Passes oder des Personalausweises auszuweisen. Die Anmeldung bei Selnes Camping erfolgt ausschließlich mittels Anmeldeformulars. Die Angaben im Anmeldeformular sind wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Die von Gast/Mieter eingetragene Mobilfunknummer ist die Rufnummer, über die der Gast/Mieter bei Benutzung von Wasserfahrzeugen jederzeit erreichbar ist. Mit der Anmeldung erhält der Gast/Mieter alle relevanten Objektinformationen.

 

  1. Kaution / Deposit

 

Die Übergabe aller Mietsachen erfolgt mit Übergabeprotokoll. Die Rücknahme aller Mietsachen wird auf dem gleichen Protokoll dokumentiert. Der Gast ist für eventuelle Verluste und Schäden, im und am Mietobjekt oder an dessen Inhalt, schadenersatzpflichtig.

Der Gast/Mieter hinterlegt bei Anmeldung/Schlüsselübergabe die Kaution in Höhe von 200 €/2000 Kronen beim Vertreter von Selnes Camping. Der Erhalt der Kaution wird durch Selnes Camping quittiert. Diese Kaution wird am Abfahrtstag, abzüglich eventuell entstandener Schäden im oder am Mietobjekt/am Boot oder abzüglich eventueller Kosten, die nicht im Reisepreis inbegriffen sind, zurückerstattet. Gründe für den Einbehalt der Kaution können sein: nicht oder ungenügend gereinigtes Boot, beschädigte oder fehlende Geschirr- und Küchenteile / Ausrüstungsgegenstände oder Beschädigungen an einer Mietsache.

Die Mitarbeiter von Selnes Camping sind berechtigt, den Gästen/Mietern, die keine Kaution hinterlegen wollen, den Zutritt zum Objekt, beziehungsweise die Überlassung der Mietsache zu verwehren.

Bei einer frühzeitigen (vor 8:00 Uhr morgens) oder einer vorzeitigen und unangekündigten Abreise der Gäste/Mieter ist der Vertreter von Selnes Camping berechtigt, die Kaution (abzüglich eventueller Schäden und/oder zusätzlich nachgewiesener Aufwendungen), erst nach Kontrolle der Unterkunft und/oder nach Rücknahme der Mietsache innerhalb eines Monats nach Abreise per Überweisung zurückzuerstatten. Für diesen Fall haben Sie Ihre aktuelle Bankverbindung bei Selnes Camping hinterlegt.

 

  1. Personenzahl, Austausch von gemeldeten Personen, Haustiere

 

Für die auf der Reisebestätigung vermerkte Anzahl von Personen gilt die Übernachtung bei Selnes Camping als vereinbart. Die Anzahl dieser Personen (Erwachsene und Kinder) darf die Zahl der auf der Homepage angegebenen maximalen Schlafplätze pro Wohneinheit nicht überschreiten. Ausgenommen davon sind Kleinkinder bis ein Jahr, für die ein Kinderbett und Bettwäsche mitgebracht werden muss. Eventuelle Ausnahmen sind nur vereinbart, wenn sie von Selnes Camping schriftlich bestätigt sind. Der Austausch von Personen während des Aufenthalts ist ausdrücklich untersagt, falls er nicht vorher mit Selnes Camping vereinbart wurde.

Die Unterbringung von Haustieren ist nur in ausgewählten Unterkünften gestattet. Dazu ist die Anmeldung mit der Reisebuchung erforderlich. Die Gäste verpflichten sich schon mit der Reisebuchung dazu, dass mitreisende Haustiere in gemeinschaftlichen Räumen beaufsichtigt werden, die Tiere nicht frei und unbeaufsichtigt auf dem Platz/im angrenzenden Gelände laufen und die Hinterlassenschaften eingesammelt und im Abfallcontainer entsorgt werden. Für nicht eingesammelte Hinterlassenschaften wird dem Gast die Einsammlung und Entsorgung mit 20€/200 NOK berechnet.

 

  1. Endreinigung, Reinigung, Heizung

 

Die Unterkünfte von Selnes Camping werden sauber, ordentlich und mit vollständiger Ausrüstung an die Gäste vor Ort übergeben. Die Übergabe erfolgt mit einem Übergabeprotokoll, in dem die Vollständigkeit der Mietsache dokumentiert ist.

Die Rückgabe der Mietsache gilt in dem Umfang und der Vollständigkeit als vereinbart, wie der Gast sie empfangen hat. Für die Endreinigung der Räume, Sanitäreinrichtungen, Küchen und Ausrüstungsgegenstände ist der Gast verantwortlich. Für den Fall, dass die Reinigung mangelhaft durchgeführt wurde, wird der Betrag von 1500 Kronen für die Endreinigung durch Selnes Camping von der Mietkaution abgezogen.

 

Die Stromkosten für die Heizung sind mit dem Reisepreis grundsätzlich pauschal abgegolten. Das setzt voraus, dass der Gast für angemessene Raumtemperaturen die Verantwortung übernimmt. Sollte durch die Mitarbeiter von Selnes Camping festgestellt werden, dass die Heizung extrem in Anspruch genommen wird, Wärmestrahler in den Badezimmern ganztägig betrieben werden, Türen und Fenster bei laufender Heizung tagsüber offenstehen, oder anderweitig mit dem Energieträger Strom unverantwortlich umgegangen wird, wird der Gast auf die Einhaltung der Regeln hingewiesen. Bleibt diese Ansprache unbeachtet, behält sich Selnes Camping die Pauschalberechnung von 50 Kronen pro Miettag für die Gesamtdauer des Vertrages vor.

 

  1. Instandhaltung und Reparaturen

 

Der Gast gewährt den Mitarbeitern von Selnes Camping zu jeder Zeit Zugang zur Mietsache, wenn Gefahr im Verzug ist, oder unaufschiebbare Reparaturen oder Instandsetzungen zum Schutz des Gastes oder der Mietsache erforderlich sind. Falls an einem Boot ein unvorhergesehener Schaden eintritt, gibt der Gast den Mitarbeitern von Selnes Camping die Möglichkeit, das Boot in angemessener Zeit instand zu setzen. Eine erforderliche Instandsetzung, die nicht vom Gast zu vertreten ist, wird in der Regel innerhalb von zwei Tagen durchgeführt, es sei denn, es liegt ein Wochenende oder ein Feiertag dazwischen und Selnes Camping hat trotz erheblicher Bemühungen keine Möglichkeit, die Instandsetzung zeitnah zu veranlassen. Das betrifft insbesondere die Beschaffung von erforderlichen Ersatzteilen. Ist Selnes Camping nicht möglich einen betriebsbedingten Schaden an einem Boot innerhalb von zwei Werktagen zu beseitigen, steht dem Gast ein Anspruch auf Schadensersatz zu.

Der Schadenersatz kann die temporäre Übergabe eines anderen Bootes mit höherer/niedriger Motorleistung beinhalten. Für den Fall, dass Ersatzboote nicht zur Verfügung stehen, steht dem Gast die Rückerstattung des Mietpreises für das schadhafte Boot für den Zeitraum des Mietausfalls zu.

Für selbstverschuldete Schäden haftet der Gast. In diesem Fall kann er gegen Bezahlung des Mietpreises ein Ersatzboot erhalten. Die Kosten der Instandhaltung/den Mietausfall des beschädigten Bootes sind davon unberührt. Tritt der Gast vom Mietvertrag infolge eines selbstverschuldeten Schadens zurück, ist der Mietausfall für den vertraglich vereinbarten Mietzeitraum zu entrichten. Die Kosten der Instandsetzung sind vom Gast in voller Höhe zu bezahlen.

Die Boote sind durch Selnes Camping gegen fahrlässige Schäden versichert. Der Versicherungsbeitrag ist in der Bootsmiete inbegriffen. Im Falle eines fahrlässigen Schadens beträgt der Selbstbehalt pro Schadensfall 500€/5.000 Kronen.

Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Gast verursacht werden, sind von der Bootsversicherung nicht gedeckt. Hier ist der Gast in voller Höhe schadenersatzpflichtig.

Das betrifft insbesondere Schäden, die entstehen durch Fahren ohne Echolot, Befahren von Flachwasserbereichen, Ankern in Flachwasserbereichen bei ablaufendem Wasser, Befahren von unbekannten Uferbereichen, Ankern/Befahren unbekannter Hafenanlagen und daraus entstandener Schäden am Bootskörper, an Motoren und Schiffsschrauben, oder durch das Überfahren von schwimmenden Objekten entstehen.

Selnes Camping empfiehlt den Gästen den Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Heimatland, die eventuell eintretenden Schäden für den Zeitraum der beabsichtigten Bootsnutzung deckt.

 

  1. Vertragsänderungen

 

Nach Vertragsabschluss sind Umbuchungen nur in dem Umfang möglich, wie Selnes Camping für den gewünschten Umbuchungszeitraum freie Kapazitäten zur Verfügung stellen kann.

Für den Fall, dass der Gast seine Buchung auf eine andere Person übertragen möchte, sofern sich Unterkunft und Mietzeitraum nicht verändern, kann dem Kunden ein Betrag für den entstehenden Aufwand bist du eine Höhe von 50€/500 Kronen in Rechnung gestellt werden. Selnes Camping behält sich zudem das Recht vor, den Kunden jegliche zusätzliche Kosten, die die Buchung betreffen, zu berechnen.

Bis zum Beginn der Reise kann der Gast verlangen, dass für Ihn ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem geschlossenen Vertragsverhältnis eintritt. Selnes Camping kann dem Eintritt dieser Person dann widersprechen, wenn sie den besonderen Vertragserfordernis nicht genügt, oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein so haftet der buchende Gast und der Dritte gegenüber Selnes Camping als Gesamtschuldner für den Preis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

 

  1. Reiserücktritt, Stornierungen, Annullierung

 

Vor Beginn der gebuchten Leistungen kann der Gast jederzeit von dem Vertrag oder von Vertragsteilen zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich gegenüber Selnes Camping erklärt werden. Bei Rücktritt vom Vertrag oder von Teilen des Vertrages oder bei nicht antreten der gebuchten Leistung verlangt Selnes Camping einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen, Aufwendungen und den entstehenden Mietausfall. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendung der Vertragsleistung durch Selnes Camping zu berücksichtigen. Dem Gast bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Selnes Camping kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.

Die pauschalen Rücktrittsgebühren für die mit Selnes Camping getroffenen Vertragsvereinbarungen für Ferienunterkünfte und Bootsvermietungen sind wie folgt gestaffelt:

Rücktritt bis 75 Tage vor Beginn des Aufenthaltes: 15 % des Mietpreises

Rücktritt zwischen 74 und 43 Tagen vor Beginn des Aufenthaltes: 25 % des Mietpreises

Rücktritt von 42. Bis 30. Tag vor Beginn des Aufenthaltes: 50 % des Mietpreises

Rücktritt ab dem 29. Bis zum ersten Tag vor Beginn des Aufenthaltes 90 % des Mietpreises

Rücktritt ab ersten Tag vor Beginn des Aufenthaltes oder bei Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises.

Eine Reiserücktrittsversicherung ist im vereinbarten Reisepreis nicht enthalten. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung im Heimatland wird dem Gast empfohlen.

 

  1. Haftung

 

Die Mietobjekte (Hütten, Boote, Gemeinschaftseinrichtungen) werden von Selnes Camping regelmäßig geprüft. Die Objektbeschreibungen unter www.selnes-camping.com sind nach bestem Wissen erstellt, werden regelmäßig aktualisiert und entsprechen den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort.

Selnes Camping haftet im Rahmen der Sorgfalt als Objektbetreiber für:

  1. die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Vertragsleistung,
  2. die sorgfältige Auswahl der Unterkunft, gemäß der vom Gast vorgegebenen Anforderungen,
  3. die Richtigkeit der Beschreibung in den unter www.selnes-camping.com angegebenen Leistungen, sofern sich nicht durch außergewöhnliche Ereignisse, Umwelteinflüsse, Wetterbedingungen oder andere, durch Selnes Camping nicht zu vertretende Ereignisse, Veränderungen ergeben. Für diesen Fall würde Selnes Camping den Gast schnellstmöglich nach Eintritt eines unvorhersehbaren Ereignisses informieren und nach Ersatzleistungen suchen. Sollten Ersatzleistungen durch Selnes Camping nicht erbracht werden können, steht dem Gast die Rückerstattung des von ihm bis zum Eintritt des Ereignisses gezahlten Reisebetrags zu,
  4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

 

Bei auftretenden Leistungsstörungen, Leistungsminderungen oder sonstigen Ereignissen, die den Wert der Reise reduzieren oder mit einer Mangelerscheinung im Zusammenhang stehen, ist der Gast unverzüglich verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten und diese sofort und ohne Verzug an Selnes Camping zu melden. Der Gast verpflichtet sich, Selnes Camping die für den Versuch einer Abhilfe erforderlichen Zeiträume zu gewähren. Der Gast ist verpflichtet, Beanstandungen sofort und unmittelbar an Selnes Camping zu melden. Das betrifft insbesondere Unregelmäßigkeiten am Ankunftstag bei Einzug. Diese Reklamationen sind dem übergebenden Mitarbeiter bis spätestens 2 Stunden nach Einzug mitzuteilen. Reist der Gast spät abends an und die Übergabe erfolgt erst am kommenden Morgen, sind die Unregelmäßigkeiten durch geeignete Fotos zu dokumentieren und am kommenden Morgen bei der Anmeldung zu besprechen. Kommt der Gast dieser gesetzlichen Mitwirkungs – und Anzeigepflicht nicht nach, obwohl ihm das möglich und zuzumuten war, schließt Selnes Camping eventuelle Ansprüche auf Preisminderung oder Schadenersatz aus.

 

  1. Beschränkung der Haftung

 

Die vertragliche Haftung von Selnes Camping für Nicht – Körper – Schäden ist auf den zweifachen Reisepreis beschränkt,

  • soweit der Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder
  • soweit Selnes Camping für einen, dem Gast entstandenen Schaden allein verantwortlich ist.

 

Die Haftungsbeschränkung für Schäden bei deliktischer Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen, beträgt 2000 €. Liegt der vertraglich geregelte Preis über 1000 €, ist die Haftung auf die Höhe des Reisepreises beschränkt. Ein Schadenersatzanspruch gegen Selnes Camping ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen, oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von Selnes Camping zu erbringen Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen Selnes Camping nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen durchgesetzt werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

 

  1. Rücktritt und Kündigung

 

Selnes Camping kann ohne Einhaltung einer Frist vor Antritt der Anreise vom geschlossenen Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen, wenn der Gast oder dessen Begleiter den Ferienaufenthalt ungeachtet einer Abmahnung durch Selnes Camping nachhaltig stört, oder er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Das gilt insbesondere für den Fall des mehrschichtigen Fischens und damit verbundener mehrschichtiger Bootsnutzung, einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objektes/der Mietsache, des Inventars oder der Boote. Wird der Vertrag durch Selnes Camping gekündigt, so behält Selnes Camping den Anspruch auf den Gesamtreisepreis. Unabhängig davon steht Selnes Camping in einem solchen Fall der vollständige Schadenersatzanspruch für Schäden und Folgeschäden an der Mietsache/Booten oder Gemeinschaftseinrichtungen zu.

 

  1. Nichtinanspruchnahme vertraglich vereinbarter Leistungen

 

Nimmt der Gast die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise, wegen Krankheit oder aus einem anderen, nicht von Selnes Camping zu vertretenden Gründen nicht, oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Gastes auf anteilige Rückerstattung. Selnes Camping bezahlt an Sie jedoch diejenigen Beträge zurück, die Selnes Camping aus einer anderweitigen Belegung der Mietsache in diesem Zeitraum erlangt.

Falls es aufgrund wetterbedingter Umstände, oder Stornierungen der Überfahrten durch die Reederei, bei Defekten an den Fährschiffen oder durch andere Verhinderungen, die Selnes Camping nicht zu vertreten hat, zu einer Verspätung oder gar Vereitelung der Überfahrt kommt, so bleibt der abgeschlossene Reisevertrag unberührt. Selnes Camping übernimmt keine Haftung für andere Gesellschaften, oder die von Gästen selbst veranlasste oder bestellte Fremdleistungen.

 

  1. Ausschluss von Ansprüchen, Mängeln und Verjährung

 

Ansprüche aus nicht vertragsgemäßer Abrechnung der vereinbarten Leistungen hat der Gast innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Selnes Camping geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Gast Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert wurde. Ansprüche des Gastes verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die angebotene Leistung dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Gast und Selnes Camping Verhandlungen über den Anspruch, oder die den Anspruch begründen Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder Selnes Camping die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

Aufgrund der natürlichen, Lage, bedingten und landestypischen Gegebenheiten, können Gründe zur Beanstandung auftreten, die allerdings keinen Mangel darstellen. Hütten in der Region von Selnes Camping sind individuell und zweckmäßig eingerichtet. Die Einrichtung erfolgt im landestypischen Stil. Die Unterkünfte sind mit unterschiedlichen Duschbädern und Möblierungen eingerichtet. Die Schlafräume sind zweckmäßig eingerichtet und ausreichend dimensioniert. Einem vergleichenden Anspruch wird schon jetzt widersprochen. Der Gast hat die Möglichkeit vor Reisebuchung Entscheidungen zur Wahl der Unterkunft zu treffen.

 

Die Unterkünfte von Selnes Camping liegen am Wasser und in freier Natur. Die Gäste müssen deshalb stets mit landestypischen Insekten und Tieren rechnen, je nach Jahreszeit und Wetterlage. Auch wenn die Außentüren richtig geschlossen werden, können sich Mücken, Ameisen oder eine Maus einschleichen. Diese beispielhaft angeführten Vorkommnisse stellen keinen Mangel dar, denn dieses sind landestypische Gegebenheiten und manchmal unabwendbar. Um diesen Dingen vorzubeugen, schließen Sie bitte Türen und Fenster, insbesondere zu Beginn der Dämmerung und in der Nacht.

 

  1. Wichtige Hinweise

 

Selnes Camping übernimmt alles Vermieter keinerlei Haftung für die Informationen in Bezug auf Pass –, Visa – und gesundheitspolizeiliche Bestimmungen in Norwegen. Soweit Selnes Camping diese Informationen an den Gast weitergibt, gibt Selnes Camping keine Zusicherung oder Garantie hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität diese Informationen ab. Die Haftung von Selnes Camping ist insoweit ausgeschlossen. Der Gast ist selbst verantwortlich für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente, wie Ausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere und muss deshalb darauf achten, dass sein Reisepass und sein Personalausweis für seine Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzen, die aktuellen Reisehinweise zu Norwegen finden Sie unter: www.auswaertiges-amt.de

 

Bitte beachten Sie bei der Mitnahme von Haustieren, dass Impfungen und Entwurmungen an Fristen gebunden sind. Weiterhin ist für das Haustier ein europaweiter und gültiger Impfpass mit allen aktuellen Nachweisen mitzuführen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Einreise mit Haustieren nach Norwegen immer die rote Spur zum Zollhof nehmen müssen, um die Tiere ordnungsgemäß anzumelden. Sollten Sie das versäumen und Sie werden bei einer Polizeikontrolle mit Haustieren ohne gültige Einreisenachweise angetroffen, entstehen daraus erhebliche finanzielle Aufwendungen, die Sie als Gast zu tragen haben. Das betrifft insbesondere die Unterbringung der Tiere in einer Quarantänestation und die Kosten der Rückführung der Tiere in das Herkunftsland.

 

Bitte beachten sie die zollrechtlichen Bestimmungen bei der Ein- und Ausreise nach/aus Norwegen. Das betrifft besonders Alkohol, Tabakwaren etc. bei der Einreise und Fisch bei der Ausreise.

Selnes Camping ist ein von der Fischereibehörde zertifiziertes Angelcamp. Die Erfassung Ihrer Fischfänge erfolgt deshalb bei Selnes Camping über die elektronische Plattform FishReg.

Sie erhalten bei Ihrer Ankunft einen Zugangscode, über den Sie Ihre Fänge erfassen. Bei Abreise druckt Ihnen Selnes Camping Ihr Fangprotokoll aus.

Das ist Ihr zollrechtlicher Nachweis der Bestätigung Ihrer Fangquote von aktuell max. 18 kg Fisch/Gast.

Diese Begrenzung dient besonders dem Schutz der Fangbestände, an die sich auch Selnes Camping gebunden fühlt. Deshalb wird Ihnen Selnes Camping keine Pauschalbestätigung ausstellen.

Gekauften Fisch, für den Sie eine Kaufquittung vorweisen können, dürfen Sie ausführen. Ihre Fangquote bleibt davon unberührt.

 

Die in der Reisebestätigung festgelegten Regeln, Hinweise und Vereinbarungen, sollten Sie über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen, finden auf den Vertrag vollständige Anwendung.

 

Das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Gast und Selnes Camping unterliegt norwegischem Recht. Gerichtsstand ist Namsos. Ansprüche gegenüber Selnes Camping sind dem Gericht in Namsos vorzutragen.

 

Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online – Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Billigung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge bereit, die Sie als Gast unter https: //ec.europa.eu/consumer/odr finden.

Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: Selnes Camping nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und ist auch nicht gesetzlich hierzu verpflichtet.

 

  1. Sonstiges

 

Die Mitarbeiter von Selnes Camping sind stets darum bemüht, Ihnen einen angenehmen und störungsfreien Aufenthalt zu gewährleisten. Dazu sind täglich Wartungs-, Reparatur- und Werterhaltungsmaßnahmen erforderlich, die von den Mitarbeitern erledigt werden. Um das zu gewährleisten ist die Rezeption täglich wie folgt besetzt:

                               08:00 – 10:00 Uhr

                               17:00 – 20:00 Uhr.

 

Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie die Mitarbeiter über die “Ring-Klingel“ am Rezeptionseingang, die Sie sofort und direkt telefonisch mit einem Mitarbeiter verbindet.

 

Bootsübergaben/ -rücknahmen erfolgen individuell nach Absprache mit den Mitarbeitern.

 

 

 

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.

 

 

Selnes Camping – Günther Aust

Stranda 51

7800 Bangsund

Organisationsnummer: 830 140 212

Tel.: 9026 39 889

Mail: Info@selnes-camping.com