Bootsversicherung
Die Bootsversicherung tritt nicht ein, wenn der Feriengast grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat und den von ihm verursachten Schaden in vollem Umfang ersetzen muss, was zum Beispiel der Fall ist, wenn
1. das Boot unter Alkoholeinfluss gefahren wird.
2. bei unterlassener Nutzung des vorhandenen Kartenplotters und/oder Echolotes und er dadurch Grundberührung hat oder gegen einen Felsen fährt.
3. beim Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit und dadurch die Steganlage und /oder das gemietete Boot oder andere Boote/Motoren/Gegenstände beschädigt werden.
Wichtige Hinweise
Wir bitten Sie das Boot ordentlich zu behandeln es ist nicht Ihr Eigentum
Es ist nicht gestattet die Fahrstrecken, die der Kartenplotter aufzeichnet, ohne Zustimmung des Vermieters zu löschen, dieses wird mit einer Strafe von 3000 € geahndet.
Der Mieter darf zum anlegen des Bootes nur befestigte Kaianlagen benutzen.
Darüber hinaus, bin ich über die Regeln für das Entsorgen der Fischabfälle informiert worden.
Der Mieter akzeptiert dieses bei Übergabe des Bootschlüssels